Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

Baustellen sind Arbeitsplätze, an denen meist viele Tätigkeiten gleichzeitig erfolgen, oft Arbeiten in großer Höhe, mit schwerem Gerät, mit Gefahrstoffen und weiteren Gefährdungen stattfinden. Die dadurch bedingten hohen Unfallzahlen auf Baustellen haben den Gesetzgeber veranlasst, im Jahr 1998 die Baustellenverordnung (BaustellV) einzuführen. Mehr als doppelt so hohe Unfallzahlen wie im gewerblichen Bereich mit häufig tödlichem Ausgang haben den Gesetzgeber veranlasst, im Jahr 1998 die Baustellenverordnung (BaustellV) zu erlassen. Ziel der Verordnung ist eine Verbesserung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzsituation auf Baustellen. Die Baustellenverordnung richtet sich an jeden Bauherrn und jedes Bauvorhaben. Sind Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig am Projekt tätig, so ist ein geeigneter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen, der dem Bauherrn in der Planung und in der Ausführung von Projekten vielfach Vorteile bringt:

 

Weniger Störungen im Bauablauf und dadurch…

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Erhöhte Terminsicherheit
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Erhöhte Sicherheit auf der Baustelle
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Minimierung von Stillstand durch Unfälle und damit verbundenen Kosten
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Kostenreduzierung in der späteren Nutzung von Gebäuden durch vorausschauende Planung von Wartungsarbeiten

Planung

Gerade in Zeiten, in denen Termine und Kosten eine wesentliche Rolle spielen, müssen Bauabläufe mehr als bisher aktiv geplant, umfassend vorbereitet und stetig verbessert werden.
Bereits im Vorfeld sind Abläufe so zu koordinieren, dass die einzelnen Gewerke sich gegenseitig nicht behindern oder gefährden.
Zudem tragen bereits berücksichtigte Abläufe zum Erhalt von Gebäuden, wie z. B. Reinigungs- und Wartungsarbeiten, zur Kostenminimierung in der späteren Nutzung bei.

In der Planungsphase des Bauvorhabens bedeutet dies konkret:

Koordinierung der Maßnahmen
aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung.
Wechselwirkungen
Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle.
Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und anpassen an den Planungsprozess, soweit dies erforderlich ist.
Baustelleneinrichtung
Beraten bei der Planung der Baustelleneinrichtung.
Baustellenordnung
Gegebenenfalls Erstellen einer Baustellenordnung.
bleibende sicherheitstechnische Einrichtungen
Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für mögliche spätere Arbeiten an der baulichen Anlage.
Zusammenstellen der Unterlage
mit den erforderlichen Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung dieser Arbeiten.
Ausschreibungen, Vergabe- und Bauvertragsunterlagen
Hinwirken auf das Berücksichtigen von Leistungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in Ausschreibungen, Vergabe- und Bauvertragsunterlagen; gegebenenfalls Mitwirken bei der Prüfung der Angebote und der Vergabe.
Terminplanung
Beraten bei der Terminplanung, insbesondere bei der Abstimmung von Bauausführungszeiten, um Gefahren, die durch ein zeitliches Nebeneinander hervorgerufen werden können, zu vermeiden.
Erstellen der Vorankündigung

und deren Übermittlung an die nach Landesrecht zuständige Behörde (z. B. Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz).

Ausführung

Durch Termin- und Kostendruck geraten sicherheitstechnische Aspekte oft in Vergessenheit. Vielfach liegt die Ursache von Unfällen in einer mangelnden Organisation der Arbeitsabläufe am Bau, wo persönlicher Einsatz, handwerkliches Können und Erfahrung jedes Einzelnen täglich neu gefordert werden. Die baubegleitende Überwachung trägt maßgeblich zur Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen und einem störungsfreien Ablauf bei.

In der Ausführungsphase des Bauvorhabens heißt dies:

Laufende Kontrolle
der Einhaltung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz.
Koordinieren der Überwachung
der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber zum Beispiel durch Einfordern von Nachweisen.
Zusammenwirken der bauausführenden Unternehmen
Organisieren des Zusammenwirkens der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz zum Beispiel durch Sicherheitsbesprechungen und Begehungen mit Dokumentation und Auswerten der Ergebnisse.
Einhaltung einer Baustellenordnung
Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustelleneinrichtungsplanes (soweit diese vorhanden sind) hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen.
Wechselwirkungen
Berücksichtigung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle.
Bekannt machen, Anpassen und Fortschreiben

des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes sowie Hinwirken auf seine Einhaltung und auf die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch die beteiligten Unternehmen.
Information und eingehende Erläuterung

der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber allen Auftragnehmern (einschließlich der Nachunternehmer und der Unternehmer ohne Beschäftigte).
Vorankündigung

Gegebenenfalls Aushängen und Anpassen der Vorankündigung.